Unfall? Wir helfen Ihnen weiter!

Daran sollten Sie unbedingt denken! Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, so sollten Sie Folgendes beherzigen.

Notieren Sie sich

  • das amtliche Kennzeichen, sowie Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen).
Fotografieren Sie
  • nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß
  • Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
  • Es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen

Fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an. Bei Personenschäden sollten Sie unbedingt die Polizei rufen.

Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.

Als öffentlich bestellte und vereidigte, sowie zertifizierte Kfz-Sachverständige stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800/50 50 112 oder nutzen Sie unser Online-Formular

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. In diesem Fall erstellen wir Ihnen kostenfrei eine Schadendokumentation.

Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl!

Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach aktueller Rechtsprechung falsch, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein!

Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.